frei-raum – Ausstellungs- und Galerieförderung
Das Ausstellungs- und Galerieprogramm der Kunststiftung Sachsen-Anhalt

Die Kunststiftung fördert mit dem Förderprogramm “Frei-Raum“ Ausstellungsprojekte zur zeitgenössischen Kunst. Das Programm beinhaltet die Möglichkeit, neben Einzelausstellungsvorhaben und Ausstellungsblöcken auch einen Jahresplan für eine Galerie zu beantragen. Gefördert werden Ausstellungsprojekte, die Kommunikation und Austausch zwischen Kunstschaffenden und Publikum herstellen und Kunst vor allem aus Sachsen-Anhalt in der Öffentlichkeit platzieren. Die Konzeption des Programms zielt dabei nicht unbedingt auf feste Orte, sondern will auch dazu anregen, neue, ungewöhnliche Raumkonzepte zu erarbeiten.
Die Kunststiftung fördert zu diesem Zweck Kunstschaffende, Künstlergruppen bzw. Künstlerinitiativen, Galerien und Kunstvereine mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Es werden Beihilfen für Miet- und Betriebskosten, Materialkosten für den Ausstellungsaufbau, Honorare für Kuratoren und Aufsichten, Versicherungen, Transportkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie ausstellungsbegleitende Kataloge gewährt. Ausgenommen sind Investitionen (z. B. Anschaffung von Technik und festen Einbauten für die Ausstellungsräume).
Antragsberechtigt sind Kunstschaffende, Künstlergruppen bzw. Künstlerinitiativen, Galerien, Kunstvereine, Kuratorinnen und Kuratoren, deren Hauptwohnsitz/ Sitz sich in Sachsen-Anhalt befindet.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören u. a.:
- eine Ideenskizze, aus der das Besondere am Konzept hervorgeht
- ein Ausstellungskonzeption bzw. ein Programmentwurf, mit den geplanten Ausstellungen
- eine Kurzbeschreibung, der geplanten Ausstellung/en
- Arbeitsproben der jeweils in einer Ausstellung gezeigten Kunstschaffenden und deren Lebensläufe
- Lebensläufe der Antragsteller und ggf. Lebensläufe der Kuratoren und Kuratorinnen
- eine Übersicht zu den geplanten Öffnungszeiten des Ausstellungsraumes bzw. der Galerie
- ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Künstlerkollektive bzw. -gruppen sollten prüfen, ob die Gründung einer GbR sinnvoll ist, oder ob eine Einzelperson die Antragstellung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt.
Bewerbungen sind bis zum 26.05.2025 um 00:00 Uhr möglich und sollen sich auf einen Förderzeitraum ab Dezember 2025 beziehen.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Will der Antragsstellende vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben beginnen (vorzeitiger Maßnahmebeginn), so bedarf dies grundsätzlich einer Begründung und der vorherigen Zustimmung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Voraussetzung für eine Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag.
Natürliche Personen können bei der Finanzierung eines Projektes keine unbaren (geldwerte) Leistungen geltend machen. Der Finanzierungsplan juristischer Personen darf unbare Eigenleistungen nur in Höhe von maximal 10% der Gesamtausgaben enthalten.