
Los Angeles (USA)
Villa Aurora & Thomas Mann House e.V.

In Kooperation mit dem Villa Aurora & Thomas Mann House e.V. vergibt die Kunststiftung ein Stipendium für einen dreimonatigen Aufenthalt in der Künstlerresidenz in Los Angeles.
Das Stipendium ist momentan nicht ausgeschrieben.
Die Villa Aurora in Pacific Palisades, einem Stadtteil von Los Angeles, ist ein Ort internationaler Kulturbegegnungen. Zur Zeit des nationalsozialistischen Regimes war das von Marta und Lion Feuchtwanger bewohnte Haus Treffpunkt vieler Künstler und Intellektueller, die im Exil lebten. Unter anderem gingen dort Thomas und Heinrich Mann, Bertolt Brecht, Albert Einstein, Fritz Lang und Charly Chaplin ein und aus. Um das Andenken an die Exilanten wachzuhalten, die aus Deutschland nach Kalifornien emigrierten und das Kulturleben an der amerikanischen Westküste nachhaltig beeinflussten, wurde die Villa Aurora 1995 als Begegnungsstätte für Kunstschaffende neu eröffnet. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter: https://www.vatmh.org/de/kuenstlerresidenz.html
Zeitraum des Stipendiums: Wird nach Absprache mit dem Kooperationspartner bekannt gegeben.
Die Kunststiftung trägt die Unterbringungs-, Auslandskrankenversicherungs- und Reisekosten des Kunstschaffenden sowie ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.800 Euro. Zusätzlich wird eine Mobilitätspauschale in Höhe von 500 Euro im Monat gezahlt.
Hinweis: Die Räumlichkeiten in der Villa Aurora lassen die Unterbringung von Familienmitgliedern und Partnern in der Zeit des Stipendiums leider nicht zu.
Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können sowie ausgewiesene künstlerische Erfahrung haben. Studierende können sich nicht bewerben. Die Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums sowie ein gültiger Reisepass werden vorausgesetzt.
Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat mit Unterstützung des künstlerischen Beirates. Maßstab für die Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.
Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung:
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

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